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Comeback der Naturheilkunde?

Von der Rückkehr der Naturheilkunde!

Comeback der Naturheilkunde?

Kaum ein medizinisches Fachgebiet hat in den letzten Jahren soviel öffentliches Interesse gefunden wie die Naturheilkunde. Apothekenrundschau, Wochenblätter, medizinische Fachzeitschriften oder die Tagespresse sind übersät mit Berichten über die heilende Wirkung der unterschiedlichsten natürlichen Heilverfahren. Der Homöopathie, Akupunktur oder der Phytotherapie werden wahre Wunderheilungen zugesprochen, glaubt man diesen Berichten.
Hier soll nicht das für und wider der alternativen Medizin behandelt werden. Es geht in diesem Artikel ja nicht um die Frage, ob und warum naturheilkundliche Therapien wirken. Vielmehr ist dies ein Erklärungsversuch, warum die Alternativmedizin, die bislang als altmodisch, wirkungslos und als obskure Therapien von Scharlatanen kritisiert wurde, nun auch von Vertretern der offiziellen Medizin angeboten wird.
Nachfolgend genannte Gründe können als ursächlich diskutiert werden.

 


Schulmedizinische Behandlungsmethoden vermögen chronische Krankheiten nicht zu heilen.
Unbestritten ist, dass die Heilung der chronischen Krankheiten, wie Krebs, Herz- Kreislauferkrankungen, Diabetes sowie sonstige chronische Krankheiten einschließlich rheumatischer Erkrankungen, Arthritis und Krankheiten des Bewegungsapparates durch schulmedizinische Therapien nur in Ausnahmefällen erfolgreich möglich ist. Dies führt möglicherweise dazu, dass betroffene Patienten verstärkt Hilfe von alternativen Therapien erhoffen.

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Die offizielle Medizin verabschiedet sich vom Virchowschen Erklärungsmodell der Krankheit, der Zellularpathologie.
Rudolf Ludwig Karl Virchow (* 13. Oktober 1821 in Schivelbein, Pommern; † 5. September 1902 in Berlin) war Arzt an der Berliner Charité und Politiker (Deutsche Fortschrittspartei). Er gilt unter anderem als Gründer der modernen Pathologie und als einer der bedeutendsten modernen Mediziner überhaupt. Er war Vertreter einer streng naturwissenschaftlich orientierten Medizin. Seine Auffassung von Krankheit beschrieb er in dem Satz: "Alle Krankheiten lösen sich auf in passive und aktive Störungen größerer und kleinerer Summen der vitalen Elemente, deren Leistungsfähigkeit je nach Zustand ihrer molekularen Zusammensetzung sich ändert, also von den physikalischen und chemischen Veränderungen ihres Inhalts abhängig ist.", also, dass Krankheiten auf Störungen der Körperzellen ("vitalen Elemente") basieren.

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Nachfrage der Patienten nach alternativen Behandlungsmethoden steigt.
Die Nachfrage regelt den Markt. Mit anderen Worten: Wenn an der nachgefragten Leistung verdient werden kann, dann wird sie auch angeboten.

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Der Versuch, die durch die verschiedenen „Gesundheitsreformen(?)“ geschrumpften Gewinne der ärztlichen Praxen durch so genannte IGEL-Leistungen zu kompensieren.

Auszug aus Wikipedia Die Individuellen Gesundheitsleistungen – kurz IGeL - sind Leistungen, die Ärzte ihren gesetzlich krankenversicherten Patienten gegen Selbstzahlung anbieten können. Sie reichen über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden und notwendigen Patientenversorgung hinaus und sind daher von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht gedeckt. Die verschiedenen IGeL-Listen sind nicht verbindlich. Es können auch andere Leistungen als IGeL bezeichnet werden und Ärzte können Zusatzleistungen anbieten, ohne sie IGeL zu nennen. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen sind nicht alle dieser Leistungen medizinisch sinnvoll. Auch nach Ansicht der Patientenbeauftragten der deutschen Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, bieten Ärzte zusätzliche Maßnahmen an, deren Nutzen häufig fragwürdig sei. Gleichwohl gibt es auch medizinisch sinnvolle IGeL-Leistungen. Darunter können im Einzelfall einige Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten fallen wie die Suche nach Hautkrebs oder die Untersuchung auf Grünen Star (Glaukom). Diese Untersuchungen gehören nicht (mehr) zum Früherkennungsprogramm der gesetzlichen Krankenversicherungen. Sollen diese dennoch durchgeführt werden, ergeben sich hieraus IGeL-Leistungen, deren Kosten vom Patienten selbst zu tragen sind. Abrechnungsgrundlage ist hierbei die Gebührenordnung für Ärzte.

Der Patient muss vor Erbringung der Leistung über Kosten und Nutzen aufgeklärt werden und muss derart beraten werden, dass er die Möglichkeit hat, sich frei für oder gegen das Angebot zu entscheiden.

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Fazit.
Unabhängig welche Begründung als stichhaltig anzusehen ist, bleibt die Tatsache, dass der vermehrte Einsatz naturheilkundlicher Behandlungsmethoden positiv zu bewerten ist. Für den chronisch kranken Menschen bietet sie eine wirkungsvolle Alternative, zur Wiederherstellung seiner Gesundheit, oder zumindest für die Linderung seiner Beschwerden.
Voraussetzung ist allerdings, dass die ärztlichen Therapeuten naturheilkundliche Heilmethoden nicht als Zugabe zu schulmedizinischen Maßnahmen betrachten. Im Prinzip sollte die naturheilkundliche Behandlung die Basisbehandlung sein und notfalls durch schulmedizinische Therapien ergänzt werden.
Allerdings ist es dann auch erforderlich, dass der Behandler mehr Zeit zur Beratung des einzelnen Patienten aufwenden kann. Dies setzt eine Änderung der Honorare für die Beratung voraus. Allein bei einem übergewichtigen Patienten benötigt man sicher sehr viel Zeit, um Ihm entsprechende Abnehmtipps zu vermitteln. Denn viele Erkrankungen können deutlich gebessert werden, wen der betreffende Ptient oder die betreffende Patientin abnehmen würde.

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