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Zur Rückzahlung der Kindergelderhöhung - Harz 4

Hartz 4 und die soziale Gerechtigkeit

Größte Rückzahlaktion der Agentur für Arbeit und Soziales startet. Hartz 4 Empfänger schauen in die Röhre.

Da wird mit einem großen Aufwand von den Regierungsparteien darüber berichtet, dass nicht nur Steuergeschenke an die besser Verdienenden gemacht werden.
Auch für die armen Familien wird natürlich etwas getan.
Was? Das Kindergeld wird um 25.-€ erhöht.
Welch eine soziale Großtat. Natürlich erhalten auch alle Großverdiener, mit dem Steuergeschenk zusammen, diese Wohltat.
Es geht schließlich um die soziale Gerechtigkeit, von der man niemand ausschließen darf.
Steht ja im Grundgesetz Artikel 3.
Wie heißt es da schön:
Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist einerseits in Art. 3 Grundgesetz geregelt. Die Vorschrift bestimmt in Absatz 3, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens und seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Weiter enthält sie in Absatz 1 ein sog. Willkürverbot. Dieses hat zum Inhalt, dass im Wesentlichen gleiche Sachverhalte gleich zu behandeln sind.

Allerdings fehlt im Artikel 3 des Grundgesetzes eine Passage, die lauten müsste:
Ausgenommen hiervon sind Sozialhilfeempfänger im Rahmen des Hartz 4 Anspruchs.

Dann hätte man ja eine gesetzliche Grundlage dafür, dass diese Familien, die sowieso am Existenzminimum leben, dieses Geschenk unseres Sozialstaates nicht erhalten dürfen.

Schreiben Sie doch einfach Ihre Meinung. Wir veröffentlichen diese gerne.

Beitrag Aktionsbündnis "Gerne leben mit Kindern"

Hier ein Beitrag vom Aktionsbündnis "Gerne leben mit Kindern"

Der “Supergau” ist da:
Momentan erhalten hunderttausende Familien und Alleinerziehende in Deutschland Post von der Kindergeldkasse aus Tauber-Bischofsheim. Sie enthält die Rückzahlungsforderung für das in den ersten Monaten des Jahres zu viel gezahlte Kindergeld.
Die von der Bundesregierung kurz vor Weihnachten 2009 beschlossene Kindergelderhöhung von 20 Euro pro Monat und Kind wird voll auf die Unterstützung per Hartz 4 angerechnet - das heißt davon abgezogen.
Da das der Verwaltung nicht von Anfang an gelang, erfolgt die Rückzahlungsforderung gewöhnlich Monate später (so war es auch im vorigen Jahr bereits, wo die Erhöhung 10 Euro pro Kind und Monat betragen hat).
Diese Rückzahlungsforderung bringt Familien, die normalerweise mit dem Geld gerade auskommen, total “ins Schleudern”!
Es ist völlig ungerecht, dass ALLE ELTERN, gleich welchen Einkommens, seit 2009 30 Euro Kindergeld pro Kind monatlich mehr bekommen - AUSSER den Menschen, die anerkanntermaßen bereits am Existenzminimum leben müssen!!!
Chancengleichheit? - Gleichberechtigung?
Davon ist unter diesen Umständen NICHTS, aber auch GAR NICHTS zu sehen!!!
Darum erfolgt der beigefügte >>> Appell des Aktionsbündnisses “Gerne leben mit Kindern” an die Politik, möglichst zu sofort und unkompliziert zu beschließen, dass rückwirkend zum 1.1.2010 die Hartz 4-Zuschüsse für Kinder pauschal um 30 Euro angehoben werden sollen!!!
Unsere Kinder, unsere Familien sollten es uns wert sein!
Denn Kinder sind unsere Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen - und danke für Unterstützung und Weiterleitung dieses Appells!
Aktionsbündnis “Gerne leben mit Kindern”, www.glmk.de
Almut Rosebrock
Wachtberg bei Bonn
Tel. 0228/340926

Anmerkung Administrator:
Sehr gute Seite mit umfangreichen Informationen für Menschen die gerne mit Kindern leben und sich für eine gerechte und glückliche Zukunft ihrer Kinder einsetzen wollen.


Hier finden Sie einen Appel an die Bundesregierung >>> Appell Gerechtigkeit für Hartz 4 Familien

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